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Allg. Schuldnerberatung Mönchengladbach - kostenlose Beratung für Privat-und Regelinsolvenzen in Mönchengladbach

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Heures d'ouverture

Lundi
09:00 - 18:00
Mardi
09:00 - 18:00
Mercredi
09:00 - 18:00
Jeudi
09:00 - 18:00
Vendredi
09:00 - 18:00

TERMINE Z.ZT. NUR IN UNSEREM BÜRO IN DÜSSELDORF ODER ALTERNATIV TELEFONISCHE BERATUNG MÖGLICH

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Allg. Schuldnerberatung Mönchengladbach - kostenlose Beratung für Privat-und Regelinsolvenzen Prestataire de services

Bismarckstr.
41061 Mönchengladbach

Description

Die Allg. Schuldnerberatung Mönchengladbach - kostenlose Beratung bietet fachkundige Hilfe bei sämtlichen Anliegen zu Privat- und Regelinsolvenzen. Eine Insolvenz kann oft der entscheidende Schritt sein, um einen finanziellen Neuanfang zu ermöglichen. Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung, denn seit über zwei Jahrzehnten beschäftigt sich unsere Schuldnerberatung Mönchengladbach mit der Lösung finanzieller Schwierigkeiten. Profitieren Sie von unserem kostenfreien Erstgespräch, in dem wir Ihnen eine umfassende und qualifizierte Beratung anbieten, um den optimalen Weg aus der Schuldenfalle zu finden - egal ob für Privatpersonen, Selbstständige, ehemalige Selbstständige, Freiberufler oder Rentner. Auch telefonische Beratung möglich.
Zusätzlich zu unserer Unterstützung für Privatpersonen vertreten wir auch kleine und mittelständische Unternehmen, Kapitalgesellschaften, Freiberufler und ehemalige Selbstständige. Das Regelinsolvenzverfahren bietet selbstständigen Personen - einschließlich Unternehmern und Freiberuflern - die Möglichkeit, sich innerhalb von drei Jahren von ihren Schulden zu befreien, ohne zwingend ihre selbstständige Tätigkeit aufgeben zu müssen. Mo. - Fr. von 09.00 bis 18.00 telefonisch erreichbar. Termine nur nach vorheriger tel. Vereinbarung oder über das Kontaktformular auf unserer Homepage möglich.

Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2025:
Die Pfändungsfreigrenze, der Betrag, der vom Einkommen unberührt bleibt, steigt ab dem 1. Juli 2025. Der unpfändbare Grundbetrag wird auf 1.555,00 Euro pro Monat erhöht. Dieser Grundbetrag kann durch Freibeträge für Unterhaltsberechtigte (z.B. Kinder, Ehepartner) weiter erhöht werden.
Pfändungsfreigrenze (Nettoeinkommen) ab 1. Juli 2025:
• 0 Unterhaltsberechtigte: 1.559,99 Euro
• 1 Unterhaltsberechtigte: 2.149,99 Euro
• 2 Unterhaltsberechtigte: 2.469,99 Euro
• 3 Unterhaltsberechtigte: 2.799,99 Euro

Wir stellen Bescheinigungen zur Erhöhung des Freibetrages aus.

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